Betreuung für Kinder auch bis zum Schuleintritt
Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens oder aber auch einer gleichwertigen Betreuungseinrichtung - wie die Kindertagespflege. Dadurch soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Kommunen sind verpflichtet, auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ein den Kindergarten ergänzendes Förderungsangebot in der Kindertagespflege hinzuwirken. Junge Eltern haben unterschiedliche Vorstellungen von der Betreuung und Erziehung ihrer Kleinen.
Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung
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