Klangzauber
Hier können Kinder lernen, spielen und wachsen!

 Betreuung für Kinder auch bis zum Schuleintritt

Jedes Kind hat ab seinem dritten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens oder aber auch einer gleichwertigen Betreuungseinrichtung - wie die Kindertagespflege. Dadurch soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. Die Kommunen sind verpflichtet, auf ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ein den Kindergarten ergänzendes Förderungsangebot in der Kindertagespflege hinzuwirken. Junge Eltern haben unterschiedliche Vorstellungen von der Betreuung und Erziehung ihrer Kleinen.


Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung 

Grundsätzlich können Eltern frei entscheiden, ob sie ihr Kind selbst betreuen, privat betreuen lassen oder ein öffentlich bereitgestelltes Angebot nutzen wollen. Anstelle eines Kita-Platzes können die Eltern somit auch einen Platz in einer  Kindertagespflege ihrer Wahl nutzen. Von daher empfehle ich den eigenen Bedarf frühzeitig anzumelden. Wenn Sie sich für einen Platz in meiner Einrichtung interessieren,  lohnt es sich immer den aktuellen Stand der Belegung zu hinterfragen.  

 Haben sie Mut und treten sie mit mir in Kontakt.