Klangzauber
Hier können Kinder lernen, spielen und wachsen!

"Klangzauber" ist eine private Einrichtung in Verbindung mit der Möglichkeit einer staatlichen finanziellen Unterstützung. Das bedeutet für Sie, Sie haben bei bei Vorliegen eines Rechtsanspruches Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Jugendamtes. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung von Seiten des Jugendamtes ist Einkommensabhängig. Die Inanspruchnahme dieser Förderung ist für Sie natürlich optional, d. h. Betreuungsverträge können ebenfalls auf rein privater Ebene geschlossen werden.


Den Betrag, mit dem sich die Eltern an den Kosten der Tagesbetreuung beteiligen müssen, hängt von ihrem Einkommen und der Art und dem Umfang der Betreuung ab. Daher unterscheiden sich die Kosten für die Unterbringung Ihres Kindes bei mir als Tagesmutter,  nicht mit denen in der Krippe oder dem Kindergarten.


Zitat Broschüre "Kindertagespflege im Land Brandenburg":


" Die Kostenbeteiligung der Eltern in der öffentlich geförderten Kindertages-pflege wird vom Jugendamt festgesetzt und erhoben. Die Höhe der Eltern-beiträge richtet sich nach denselben Grundsätzen wie die der Kitas (§ 18 Abs. 2 KitaG). Sie sind gemäß § 17 Abs. 2 KitaG sozialverträglich zu gestalten und nach dem Elterneinkommen, der Zahl ihrer unterhaltspflichtigen Kinder sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Sie können wegen der geringeren Gesamtkosten keinesfalls höher als vergleichbare Kita-Beiträge sein. Die Beiträge werden (inkl. Essengeld) vom öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Kommune, Jugendamt) festgesetzt und erhoben. Bei privater Kindertagespflege vereinbaren die Eltern die Höhe des Betreuungsentgeltes mit der Tagespflegeperson und zahlen auch direkt an diese. "